Reinigungsdokumentation korrekt führen
„Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erledigt.“ Dieser Grundsatz ist in der professionellen Reinigung entscheidend. Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie bei Kontrollen und sorgt für Transparenz.
- Rechtssicherer Nachweis für Behörden und Kunden
- Qualitätssicherung durch klare Verantwortlichkeiten
Die 5 W-Fragen der Hygienepläne
Die Grundsätze, nach denen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in Hygieneplänen festgelegt werden, basieren auf den folgenden "W-Fragen", die für die Durchführung der Tätigkeiten essenziell sind:
1. Was? Was soll gereinigt oder desinfiziert werden?
Dieser Punkt definiert die Zielobjekte der Maßnahme. Die Festlegung richtet sich nach dem jeweiligen Infektionsrisiko und der Nutzung der Fläche.
Flächen und Oberflächen
Dies umfasst alle Bereiche, auf denen sich Keime ansammeln können. Man unterscheidet oft zwischen patientennahen oder häufig berührten Flächen (z. B. Wickelauflage, Türklinken, Armaturen) und patientenfernen Flächen (z. B. Böden, Wände).
Medizinprodukte und Geräte
Dazu gehören alle Gegenstände, die am Patienten angewendet werden. Bei der Reinigung muss zwischen unkritischen, semikritischen und kritischen Medizinprodukten unterschieden werden. Beispiele sind Ultraschallsonden, Fieberthermometer, oder Arbeitsmittel in der Küche.
Persönliche Ausrüstung und Kleidung
Dies betrifft die Hände des Personals, die Arbeitskleidung und Schutzkleidung, die nach Gebrauch kontaminiert ist.
Lebensmittelbereiche
Arbeitsflächen, Schneidebretter und Gerätschaften, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, insbesondere mit kritischen Rohwaren wie rohem Fleisch, Geflügel oder Fisch.
2. Wann? Wann soll die Reinigung oder Desinfektion erfolgen?
Dies legt den Zeitpunkt, den Rhythmus oder die Abfolge der hygienischen Maßnahmen fest. Die Frequenz hängt von der Art der Kontamination und dem Risikobereich ab.
Routinemäßig/Intervall
Reinigung von Fußböden und Tischen erfolgt in Kindertagesstätten täglich. In Hotelbereichen erfolgt die Reinigung von Kontaktflächen und öffentlich zugänglichen Arbeitsflächen stündlich und wird dokumentiert.
Vor/Nach Tätigkeiten
Die Desinfektion von Arbeitsflächen vor aseptischen Tätigkeiten (z. B. Vorbereitung von Infusionen/Spritzen) ist vor Beginn der Tätigkeit durchzuführen. Nach Ablegen von Schutzhandschuhen ist immer eine Händedesinfektion durchzuführen.
Nach Gebrauch/Benutzung
Die Wickelauflage muss nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Im Küchenbereich müssen Arbeitsflächen nach dem Umgang mit tierischen Lebensmitteln desinfiziert werden.
Sofort/Anlassbezogen
Eine Desinfektion ist unmittelbar nach Verunreinigung mit potenziell erregerhaltigem Material wie Blut, Erbrochenem oder Ausscheidungen erforderlich.
Nach Entlassung/Wechsel
Eine Schlussdesinfektion ist nach Entlassung isolierter Patienten notwendig. Im Hotel werden Kontaktflächen nach jedem Besuch desinfiziert.
3. Womit? Womit soll die Reinigung oder Desinfektion durchgeführt werden?
Dieser Punkt spezifiziert die Arbeitsmittel, Geräte und Desinfektionsmittel.
Reinigungsmittel
Handelsübliche oder gewerbliche Reinigungsmittel werden zur Schmutzentfernung verwendet.
Desinfektionsmittel (Hände)
Es sind geprüfte Produkte zu verwenden, die z. B. in der VAH-Liste geführt werden. Bei Noroviren-Ausbrüchen sind mindestens begrenzt viruzide PLUS oder viruzide Händedesinfektionsmittel erforderlich.
Desinfektionsmittel (Flächen)
Auch hier sind VAH- oder RKI-gelistete Mittel zu verwenden. Für die Küche werden DVG-gelistete Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis empfohlen.
Geräte und Hilfsmittel
Dazu gehören Einmalhandtücher, Dosierhilfen (um die korrekte Konzentration anzusetzen), oder chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. Reinigungstextilien sollten desinfizierend aufbereitet werden können.
4. Wie? Wie soll die Anwendung erfolgen?
Dieser Punkt beschreibt die Art der Anwendung und die einzuhaltenden Verfahrensschritte, einschließlich persönlicher Schutzmaßnahmen.
Methode der Flächenbehandlung
Bevorzugt wird die Wischdesinfektion, um Aerosolbildung zu vermeiden. Sprühdesinfektion ist nur in Ausnahmefällen zulässig, z. B. an schwer zugänglichen Stellen.
Konzentration und Einwirkzeit
Die korrekte Dosierung des Mittels ist essenziell. Die angegebene Einwirkzeit muss eingehalten werden, bevor die Fläche wieder benutzt werden darf.
Schutzmaßnahmen
Beim Umgang mit potenziell infektiösem Material (z. B. Erbrochenem) sind Einmalhandschuhe und gegebenenfalls Schutzkittel sowie eine FFP2-Maske zu tragen.
Verfahrens-Prinzipien
Das Wiedereintauchen benutzter Wischtücher in die Desinfektionslösung ist unzulässig, um Keimverschleppung zu verhindern.
5. Wer? Wer ist für die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich?
Dieser Punkt legt die Verantwortlichkeit für die Einhaltung und Durchführung fest.
Leitung der Einrichtung
Die Leitung trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung und Schulung der Hygienevorgaben. Sie muss für ausreichende personelle und materielle Ressourcen sorgen.
Hygienebeauftragte
Personen mit spezifischer Qualifikation (z. B. Hygienebeauftragte MFA) sind für die Koordination, Schulung und Überwachung des Hygieneplans zuständig.
Mitarbeiter/Personal
Das gesamte Personal ist für die tatsächliche Durchführung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen verantwortlich. Sie müssen über die Hygienemaßnahmen unterwiesen sein.
Externe Dienstleister
Bei externer Vergabe (z. B. Reinigungsdienst) muss die Einhaltung der Hygieneanforderungen vertraglich geregelt und die Mitarbeiter müssen eingewiesen werden.
Der Reinigungs- und Desinfektionsplan, in dem diese Punkte tabellarisch und übersichtlich dargelegt werden, ist ein notwendiger Bestandteil des Hygieneplans der jeweiligen Einrichtung. Er muss für alle Flächen festlegen, wann, womit und wie diese zu reinigen bzw. zu desinfizieren sind, einschließlich der Vorgaben zur Wiederbenutzung. Die konkreten Maßnahmen müssen sich an den tatsächlichen Gegebenheiten und Abläufen in der Praxis orientieren, um eine erfolgreiche Umsetzung durch das Team zu gewährleisten.